LandesrechtWienKundmachungenVereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einsparung von EnergieArt. 6

Art. 6

In Kraft seit 15. Juni 1995
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(1) Es wird vorzusehen sein, daß Kleinfeuerungen in Abhängigkeit von der Wärmeleistung bei bestimmungsgemäßem Betrieb mit Nennlast und bestimmungsgemäßem Betrieb mit Teillast mindestens folgende Wirkungsgrade aufweisen. Wirkungsgrad im Sinne dieser Vereinbarung ist das Verhältnis von Nutzenergiewert zum Aufwandenergiewert angegeben in Prozent.

(2) Kleinfeuerungen als Raumheizgeräte und Herde

1. Feste Brennstoffe

a) Raumheizgeräte 78 %
b) Herde für fossile Brennstoffe 73 %
c) Herde für biogene Brennstoffe 70 %

2. Flüssige und gasförmige Brennstoffe

a) Raumheizgeräte

bis 4 kW 78 %
4 bis 10 kW 81 %
über 10 kW 84 %
b) Herde 73 %

(3) Kleinfeuerungen als Warmwasserbereiter

1. Warmwasserbereiter

für feste Brennstoffe 75 %

2. Warmwasserbereiter für flüssige und gasförmige Brennstoffe

a) Durchlauferhitzer (Durchlaufwasserheizer)

bis 12 kW 83 %
über 12 kW (78,7 + 4 log Pn) % ( Pn ... Nennwärmeleistung in kW)
b) Vorratswasserheizer 82 %

(4) Kleinfeuerungen als Zentralheizungsgeräte

1. Feste Brennstoffe

a) händisch beschickt

bis 10 kW 73 %
über 10 bis 200 kW (65,3 + 7,7 log Pn) %
über 200 kW 83 %

b) automatisch beschickt

bis 10 kW 76 %
über 10 bis 200 kW (68,3 + 7,7 log Pn) %
über 200 kW 86 %

2. Zentralheizgeräte, Niedertemperatur-Zentralheizgeräte und Brennwertgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe:

Wirkungsgrad bei Nennlast Wirkungsgrad bei Teillast 30 % Pn
Heizkesseltyp Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels (in °C) Formel der Wirkungsgradanforderung (in %) Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels (in °C) Formel der Wirkungsgrad-anforderung (in %)
Zentralheizgeräte 70 84 + 2 log Pn 50 80 + 3 log Pn
Niedertemperatur- Zentralheizgeräte ( Einschließlich Brennwertgeräte für flüssige Brennstoffe) 70 87,5 + 1,5 log Pn 40 87,5 + 1,5 log Pn
Brennwertgeräte 70 91 + 1 log Pn 30 ( Kessel-Eintrittstemperatur (Rücklauftemperatur)) 97 + log Pn

Pn Nennwärmeleistung in kW

Bei Gaszentralheizungsgeräten sind vorzugsweise Brennwertgeräte und in zweiter Linie Niedertemperaturgeräte einzusetzen. Generell sind Zentralheizgeräte mit höherer Effizienz vorzuziehen. Ein anerkanntes Bezeichnungssystem mit Sternen ist einzurichten. Geräte mit um 3 % höheren Wirkungsgraden erhalten zwei Sterne, solche mit um 6 % höheren Wirkungsgraden drei Sterne usw.

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