LandesrechtWienKundmachungenVereinbarung Art. 15 a B-VG über die gemeinsame Willensbildung der Länder in Angelegenheiten der europäischen IntegrationArt. 4

Art. 4

In Kraft seit 11. Oktober 2006
Up-to-date

Stellungnahmen der Integrationskonferenz der Länder (IKL) zu Vorhaben der europäischen Integration in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Landessache sind, gelten als einheitliche Stellungnahme der Länder im Sinne des Art. 10 Abs. 5 B-VG, die den Bund bei zwischenstaatlichen Verhandlungen und Abstimmungen binden.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden