(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Wien in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Beschluss des Landtages vom 9. August 1996, PrZ. 142/96 - GBI, LGBl. für Wien Nr. 39/1996, außer Kraft.
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