§ 42 VIII. Schlussbestimmungen — Geschäftsordnung des Landtages für Wien
Rückverweise
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Wien in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Beschluss des Landtages vom 9. August 1996, PrZ. 142/96 - GBI, LGBl. für Wien Nr. 39/1996, außer Kraft.