Der Präsident hat die Debatte zu leiten, ohne sich an ihr zu beteiligen. Wenn er Berichterstatter über ein Geschäftsstück ist oder an der Debatte teilnehmen will oder wenn Anträge den Gegenstand der Verhandlung bilden, die er selbst gestellt hat, muss er den Vorsitz bis nach erfolgter Abstimmung abgeben.
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