§ 12c — Geschäftsordnung des Landtages für Wien
Österreichische Abgeordnete zum europäischen Parlament können auf Grund der in Aussicht genommenen Tagesordnung oder auf Vorschlag des für Europafragen zuständigen Ausschusses über Einladung durch den Präsidenten des Landtages – nach vorheriger Beratung durch die Präsidialkonferenz – an den Sitzungen des Landtages mit beratender Stimme teilnehmen und sich zu Wort melden.
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