Österreichische Abgeordnete zum europäischen Parlament können auf Grund der in Aussicht genommenen Tagesordnung oder auf Vorschlag des für Europafragen zuständigen Ausschusses über Einladung durch den Präsidenten des Landtages – nach vorheriger Beratung durch die Präsidialkonferenz – an den Sitzungen des Landtages mit beratender Stimme teilnehmen und sich zu Wort melden.
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