§ 12 Teilnahme von Mitgliedern des Bundesrates, von Bezirksvorstehern, von Mitgliedern der Volksanwaltschaft, des Wiener Patientenanwaltes, des Wiener Umweltanwaltes, der Wiener Kinder- und Jugendanwälte, des Präsidenten des Rechnungshofes, des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien sowie von Abgeordneten zum europäischen Parlament — Geschäftsordnung des Landtages für Wien
Rückverweise
(1) Die vom Wiener Landtag gewählten Mitglieder des Bundesrates können jederzeit an den Sitzungen des Landtages mit beratender Stimme teilnehmen und sich zu Geschäftsstücken zu Wort melden, soweit dadurch Angelegenheiten, die das Zusammenwirken des Landes Wien und des Bundes betreffen, unmittelbar berührt werden.
(2) Die Mitglieder der Volksanwaltschaft haben das Recht, an den Sitzungen des Landtages, in denen die Berichte der Volksanwaltschaft verhandelt werden, teilzunehmen und auf ihr Verlangen jedesmal gehört zu werden.
(3) Der Wiener Patientenanwalt, der Wiener Umweltanwalt und die Wiener Kinder- und Jugendanwälte haben das Recht, an den Sitzungen des Landtages, in denen die jeweiligen Berichte der Wiener Patientenanwaltschaft, der Wiener Umweltanwaltschaft und der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft verhandelt werden, teilzunehmen und auf ihr Verlangen jedesmal gehört zu werden.
(4) Die Bezirksvorsteher oder die von ihnen bestimmten Bezirksvorsteher-Stellvertreter können jederzeit an den Sitzungen des Landtages teilnehmen.
Fiaker-Betriebsordnung
§ 9 Strafbestimmung
…§ 9 Das Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen dieser Verordnung ist gemäß § 12 Abs 1 lit e des Fiakergesetzes als Verwaltungsübertretung zu bestrafen.…
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
§ 18 Anspruch auf Entgeltfortzahlung
…Besserung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von einem Träger der Sozialversicherung, der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 12 Abs. 4 des Opferfürsorgegesetzes , einem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen oder auf Grund eines Behindertengesetzes (Sozialhilfegesetzes) von der hiefür zuständigen Behörde bewilligt oder angeordnet…