§ 10 Eintrittsberechtigung — Geschäftsordnung des Landtages für Wien
(1) Der Eintritt auf die Galerie des Sitzungssaales ist nur mit Karten gestattet, die von der Magistratsdirektion oder in deren Auftrag auf Grund der Weisungen des Präsidenten nach Maßgabe des Raumes ausgegeben werden. Jeder Landtagsabgeordnete hat Anspruch auf eine Eintrittskarte.
(2) Vor dem Eintritt sind gefährliche Gegenstände sowie Taschen und andere Gepäckstücke abzugeben. Für ihre Aufbewahrung ist keine Gebühr zu entrichten.
(3) Der Eintritt zu den den Vertretern von Medien vorbehaltenen Teilen der Galerie ist diesen Vertretern nach Maßgabe des vorhandenen Raumes unter den gleichen Bedingungen gestattet wie sonstigen Benützern der Galerie. Bild- und Tonaufnahmen von der Galerie dürfen nur mit Bewilligung des Präsidenten vorgenommen werden.
(4) Unbeschadet der Bestimmungen der vorhergehenden Absätze dürfen sich Vertreter von Medien im Sitzungssaal nur mit Bewilligung des Präsidenten aufhalten und Bild- und Tonaufnahmen nur mit Bewilligung des Präsidenten vornehmen.
§ 17 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 17 § 17
…Z 1 und 2 meldepflichtig sind; 8. die Aufstellung jeweils einer Gartenhütte und eines Gewächshauses mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs bei Wohngebäuden pro Wohnung mit zugeordneter…
§ 1 S.BVB-ÜbertragungsVO · S.BVB-ÜbertragungsVO · Salzburger Bezirksverwaltungsbehörden-Übertragungsverordnung
§ 1 Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten auf die Bürgermeisterin bzw den Bürgermeister der Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde
…Salzburg-Umgebung auf die Bürgermeisterin bzw den Bürgermeister der Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen: 1. Angelegenheiten, wie sie in den §§ 6 bis 10 Tuberkulosegesetz , BGBl Nr 127/1968, zuletzt geändert durch Gesetz BGBl I Nr 104/2020, geregelt sind, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen sowie der…
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