(1) Gemäß § 45 Abs. 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987, LGBl. für Wien Nr. 23/1987, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 48/2001, wird für die Inanspruchnahme der Sonderklasse bei postoperativer Betreuung tagesklinischer Patienten im Institut für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im Krankenhaus Lainz eine Gebühr in Höhe von 55,96 Euro pro Behandlungstag festgesetzt.
(2) Die jeweils durch Verordnung der Wiener Landesregierung festgesetzte Anstaltsgebühr für stationäre Sonderklassebehandlungen entfällt, sofern die Gebühr gemäß Abs. 1 zu entrichten ist.
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