LandesrechtWienKundmachungenVereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, betreffend den Landesgrenzen überschreitenden BerufsschulbesuchArt. 2

Art. 2

In Kraft seit 01. September 2008
Up-to-date

Die Vertragsparteien verpflichten sich, das für die Festsetzung eines Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulsprengels erforderliche Einvernehmen zwischen den beteiligten Landesregierungen in schriftlicher Form herzustellen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden