Anl. 4 — Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind
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4. Kasernenverlegungsprogramm
Verlegung von Kasernen aus dem Stadtbereich.
Der Bund bietet solche Kasernen, deren Verlagerung durch das Kasernenverlegungsprogramm vorgesehen wird, dem Land Wien zum Kauf an.
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