Bauprodukte, die weder in der Baustoffliste ÖA noch in der Baustoffliste ÖE angeführt sind, und für die keine Bautechnische Zulassung vorliegt, dürfen nur verwendet werden, wenn dies im Einklang mit den Bestimmungen jener Vertragspartei steht, in deren Wirkungsbereich das Bauprodukt verwendet werden soll.
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