Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung vor dem Hintergrund der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß dieser Vereinbarung zu regeln.
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