(1) Der Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen umfasst insbesondere folgende Inhalte:
1. Entlastung des vollstationären Bereichs in den Akut-Krankenanstalten durch medizinisch und gesamtwirtschaftlich begründete Verlagerung von Leistungen in den tagesklinischen/tagesambulanten oder in den ambulanten Bereich (Spitalsambulanzen, selbstständige Ambulatorien sowie niedergelassener Bereich) inklusive Vereinbarung entsprechender Zielvorgaben.
2. Vorrangige Umsetzung neuer multiprofessioneller und interdisziplinärer Primärversorgungseinheiten sowie multiprofessioneller und interdisziplinärer Versorgungsformen in der ambulanten Fachversorgung im Bereich der Sachleistung mit der Zielsetzung der Erhöhung des Anteils ambulanter Versorgungsstrukturen mit Öffnungszeiten zu Tagesrand- und Wochenendzeiten.
3. Optimierung der Patient:innenströme und -wege nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“ gemäß Art. 9 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens insbesondere durch Ausbau der Gesundheitsberatung 1450 und Stärkung der Primärversorgung, sowie durch den Ausbau von integrierten Versorgungsmodellen.
4. Aufbau eines Termin-Managementsystems sowie Etablierung eines Systems zur Erfassung von Öffnungszeiten und des Leistungsangebots für alle im Rahmen der Sachleistungsversorgung tätigen Gesundheitsdienstleister:innen mit Fokus auf den extramuralen Bereich im extramuralen Bereich durch die SV, für relevante Einrichtungen im intramuralen Bereich durch die Länder und rechtliche Verankerung der obligatorischen Teilnahme der Gesundheitsdiensteanbieter:innen gemäß Art. 9 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.
5. Stärkung der niederschwelligen psychosozialen Versorgung auch durch flächendeckende Netze von psychosozialen Zentren in Form von psychosozialer und psychiatrischer Beratung/Begleitung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen im multidisziplinären Setting unter Berücksichtigung bestehender Versorgungsangebote.
6. Weiterentwicklung der Honorierungssysteme insbesondere im extramuralen Bereich mit dem Ziel einer stärkeren Ausrichtung am Versorgungsbedarf sowie zur Sicherstellung eines möglichst effektiven und effizienten Einsatzes der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Zur besseren Abstimmung der Honorierungssysteme sind diese grundsätzlich in pauschalierter, leistungsorientierter und transparenter Form zu gestalten und die dafür erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen.
(2) Auf Landesebene sind die Inhalte gemäß Abs. 1 ausgehend vom regionalen Bedarf zu konkretisieren und Zielwerte für die jeweilige Betrachtungsperiode einvernehmlich festzulegen. Zudem sind Festlegungen über die maßnahmenbezogene Umsetzung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zu treffen, wobei insbesondere folgende Maßnahmen hinsichtlich Versorgungsstrukturen, zu berücksichtigen sind:
1. Erhöhung der Effektivität und Effizienz bzw. die Überwindung von kleinteiligen Organisationsformen durch die Bündelung komplexer Leistungen an geeigneten Standorten und die Nutzung der im KAKuG und im ÖSG vorgesehenen Möglichkeiten.
2. Gemeinsame und gesamthafte Planung der ambulanten Versorgung im RSG (niedergelassene Ärztinnen/Ärzte, selbstständige Ambulatorien und Spitalsambulanzen) gemäß Art. 5 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens bis Ende 2025 unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene vorliegen.
3. Festlegen der Aufgabengebiete und Versorgungsaufträge pro ambulanter Versorgungsstufe im Sinne von „Best Points of Service“ und verbindliche sektorenübergreifende Angebotsplanung über die Regionalen Strukturpläne Gesundheit (inkl. Rücknahmemöglichkeit von aufrechten Bewilligungen bei Rückbau von parallelen Strukturen) und Umsetzung.
4. Etablierung von Terminservicestellen gemäß Art. 9 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.
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