LandesrechtVorarlbergKundmachungenVereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Dezember 2022
Up-to-date