Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 genehmigt. Sie ist gemäß ihrem Art. 28 rückwirkend mit 1. Jänner 2024 zwischen dem Bund und allen Ländern in Kraft getreten.
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