Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 7. Februar 2024 genehmigt. Sie ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 erster Satz zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
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