Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Finanzen hinterlegt. Dieses hat allen Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 20. März 2024 genehmigt. Sie tritt gemäß ihrem Art. 8 Abs. 1 mit 28. August 2024 zwischen dem Bund und allen Ländern in Kraft.
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