Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Vertragsparteien und Finanzierungspartnern sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 genehmigt. Sie ist gemäß ihrem Art. 13 Abs. 1 mit 1. Jänner 2024 zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg und gemäß ihrem Art. 13 Abs. 3 mit 1. Jänner 2024 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien in Kraft getreten.
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