Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Das Bundeskanzleramt hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 7. Juli 2022 genehmigt. Sie ist gemäß ihrem Art. 7 Abs. 1 mit 1. Dezember 2022 zwischen dem Bund und sämtlichen Ländern in Kraft getreten.
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