LandesrechtTirolKundmachungenKostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird, Erhöhung, Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VGArt. 8

Art. 8

In Kraft seit 01. Dezember 2022
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