Art. 25 Artikel 25 — Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Gliederung
ABSCHNITT V Zahlungen des Bundes, Inkrafttreten und Geltungsdauer
Art. 25 Artikel 25
Rückverweise
Diese Vereinbarung gilt für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27. Die Vereinbarung tritt zwischen Bund und den einzelnen Ländern nach positiver Entscheidung über die vorzulegenden Berichte für das Kindergartenjahr 2026/27 durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung außer Kraft.
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