Art. 23 Artikel 23 — Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Gliederung
ABSCHNITT V Zahlungen des Bundes, Inkrafttreten und Geltungsdauer
Art. 23 Artikel 23
Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind bis längstens 15. März 2023 in Kraft zu setzen.
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