Art. 8 Werteorientierung — Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
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Jedes Kind ist durch eine entsprechende Werteerziehung zu befähigen, allen Menschen unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht offen, tolerant und respektvoll zu begegnen und intolerantes Gedankengut abzulehnen. Zur Gewährleistung dessen haben die elementaren Bildungseinrichtungen sowie Tagesmütter und -väter einen bundesweiten Werte- und Orientierungsleitfaden anzuwenden und diesen in ihren Grundsätzen, Statuten und Regelungen zu vertreten.
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