Art. 27 Besuchspflicht im Kindergartenjahr 2018/19 — Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
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Im Kindergartenjahr 2018/19 gilt Artikel 5 mit der Maßgabe, dass der Umfang des verpflichtenden Besuchs gemäß Abs. 3 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche beträgt.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2018 genehmigt. Sie ist gemäß ihrem Art. 24 Abs. 1 rückwirkend mit dem 1. September 2018 zwischen dem Bund und sämtlichen Ländern in Kraft getreten.
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