Diese Vereinbarung gilt für die Kindergartenjahre 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2021/22. Die Vereinbarung tritt zwischen Bund und den einzelnen Ländern nach positiver Entscheidung über die vorzulegenden Berichte für das Kindergartenjahr 2021/22 durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung außer Kraft.
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