Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundeskanzleramt und beim Amt der Tiroler Landesregierung hinterlegt.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 8. November 2017 genehmigt. Sie ist gemäß ihrem § 10 Abs. 3 mit 17. Dezember 2017 in Kraft getreten.
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