Art. 10 Artikel 10 — Frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für 2015/16 bis 2017/18, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Ausgaben im Sinne des Art. 4 Abs. 1, die im Zeitraum 1. Jänner 2015 bis 31. August 2015 entstehen, können im Rahmen dieser Vereinbarung abgerechnet werden. Diese sind in einem gesonderten Zwischenbericht bis 31. Dezember 2015 abzurechnen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden