Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung am 8. Februar 2012 genehmigt.
Sie ist gemäß ihrem Art. 7 Abs. 1 zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg mit 1. Dezember 2011, dem Land Wien mit 1. Jänner 2012, dem Land Tirol mit 1. März 2012 und dem Land Burgenland mit 1. April 2012 in Kraft getreten.
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