LandesrechtTirolKundmachungenAnerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VGAnl. 3

Anl. 3Kriterien für die Anerkennung von Qualitätsmanagement-Systemen und Qualitätssicherungsverfahren als Grundlage für allfällige Aktualisierungen der Anlage 1

In Kraft seit 01. März 2012
Up-to-date

1. Kriterium Externe Begutachtung

Es erfolgt eine externe Begutachtung, die rechtlich und faktisch trägerunabhängig durchgeführt wird und eine Vor-Ort-Begehung (zumindest prinzipiell) vorsieht.

2. Kriterium Verbreitung

Das Verfahren findet in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung allgemein Anwendung, es ist nicht auf einzelne Bereiche oder Organisationen beschränkt.

3. Kriterium Zertifikatsbefristung und Folgeverfahren

Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf maximal vier Jahre begrenzt. Es gibt klare Aussagen zur Überwachung und zu Folgeverfahren.

4. Kriterium Qualitätsbegriff (v.a. Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz)

Es liegt ein expliziter Qualitätsbegriff vor, der Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz aufweist.

5. Kriterium Entwicklungsbezug (Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung)

Es wird im Verfahren Bezug auf künftige Entwicklungen genommen; dieser Entwicklungsbezug ist Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung.

Rückverweise

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