LandesrechtTirolKundmachungenAnerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VGAnl. 2

Anl. 2Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in den Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung Ö-Cert

In Kraft seit 01. März 2012
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