(1) Für den Programmbereich „Basisbildung/Grundkompetenzen“ legen die Vertragsparteien folgende Eckdaten zur Durchführung der Angebotsförderung fest:
1. Zielgruppen des Programmbereichs „Basisbildung/Grundkompetenzen“ sind:
a) Personen mit Erstsprache Deutsch, welche die Schulpflicht erfüllt, aber keinen positiven Pflichtschulabschluss erreicht und Defizite in den Grundkompetenzen haben;
b) Personen mit positivem Pflichtschulabschluss, die dennoch Defizite aufweisen (z. B. sekundärer Analphabetismus, Diskalkulie);
c) Personen mit Migrationshintergrund und mangelnden Basis- und Grundkompetenzen.
2. Der förderfähige Gesamtrahmen je TeilnehmerIn und Maßnahme beträgt mindestens 100 und höchstens 400 Unterrichtseinheiten;
3. Die Größe der Lerngruppen darf 10 TeilnehmerInnen nicht übersteigen;
4. Der kalkulatorische Kostensatz je Unterrichtseinheit liegt in der Bandbreite zwischen EUR 100,– und EUR 200,– und ist abhängig von der eingesetzten Anzahl der TrainerInnen je Gruppe, einem etwaigen Kinderbetreuungsangebot, der Anzahl der Einzelstunden beim Lerneinstieg usw.;
5. Angelaufene Kosten für TeilnehmerInnen, welche die Maßnahmen vorzeitig abbrechen, können vom Träger auf Basis der durchschnittlichen kursspezifischen Kosten je TeilnehmerIn und Unterrichtseinheit bis zu einem Ausmaß von 40 Unterrichtseinheiten aliquot mit dem Fördergeber verrechnet werden. Dies gilt auch für die integrierte Beratungs- und Eingangsphase. Bei allen anderen TeilnehmerInnen (d.h. Kursbesuch über 40 UE) beträgt der zur Anwendung kommende Verrechnungssatz 100% der kalkulierten Durchschnittskosten je TeilnehmerIn und Kursmaßnahme.
(2) Für den Programmbereich „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ legen die Vertragsparteien die Eckdaten zur Durchführung der Angebotsförderung wie folgt fest:
1. Zielgruppen des Programmbereichs „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ sind:
a) Jugendliche und Erwachsene, welche keinen positiven Abschluss der 8. Schulstufe haben;
b) Jugendliche und Erwachsene, welche die 4. Klasse Hauptschule in einzelnen Gegenständen negativ abgeschlossen haben und diese Fächer nun absolvieren wollen, um ein positives Gesamtzeugnis zu erhalten.
2. Der maximal förderbare Gesamtrahmen beträgt 1.160 Unterrichtseinheiten je TeilnehmerIn, wobei förderfähige Angebote das Minimum von 986 Unterrichtseinheiten nicht unterschreiten dürfen;
3. Der kalkulatorische Normkostensatz je AbsolventIn beträgt maximal EUR 6.600,–4. Die Förderung im Programmbereich „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ beinhaltet ein Anreizmodell für die Bildungsträger. Die volle Förderung erhält der Bildungsträger nur dann, wenn die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die Maßnahme tatsächlich erfolgreich beendet und das Abschlusszeugnis erworben hat. Im Falle eines Abbruchs durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer werden lediglich 80% des vollen Kostensatzes (d.h. max. EUR 5.280,–) an den Bildungsträger refundiert;
5. Der pauschalierte Verrechnungsschlüssel für TeilnehmerInnen, welche nur Teile des Angebots benötigen, sieht einen Rahmen von 598 Unterrichtseinheiten bzw. 51,5% des vollen Kursumfangs je Person vor. Angelaufene Kosten für TeilnehmerInnen, welche die Maßnahmen vorzeitig abbrechen, können vom Bildungsträger wiederum auf Basis der generellen Bestimmungen (d.h. um 20 % reduzierter Fördersatz bei nicht erfolgreichem Abschluss der Maßnahme) mit dem Fördergeber verrechnet werden.
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