Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Ländern als gegenbeteiligte Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung am 8. Februar 2012 genehmigt.
Sie ist gemäß ihrem Art. 14 Abs. 1 zwischen dem Bund und allen Ländern rückwirkend mit 1. Jänner 2012 in Kraft getreten.
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