Die Vertragsparteien bekunden ihr Interesse, bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für Bauprodukte auch eine einheitliche Vorgangsweise mit dem Bund anzustreben. Zu diesem Zweck bieten die Vertragsparteien dem Bund an, Verhandlungen über einen Beitritt des Bundes zu dieser Vereinbarung aufzunehmen und sich dieser Vereinbarung anzuschließen.
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