Die Vertragsparteien kommen vor dem Hintergrund der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates überein, nachstehende Regelungen über die Marktüberwachung von Bauprodukten im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu treffen.
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