LandesrechtSteiermarkKundmachungenZahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages Steiermark

Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages Steiermark

In Kraft seit 09. Februar 2024
Up-to-date

§ 1

§ 1

Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung zum Stichtag 31. Oktober 2021 entfallen auf die im § 2 Abs. 1 LTWO angeführten Wahlkreise folgende Zahlen an Mandaten:

Wahlkreis Bezeichnung Zahl der Mandate
1 Graz und Umgebung umfassend die Stadt Graz und den politischen Bezirk Graz-Umgebung 16
2 Oststeiermark umfassend die politischen Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Weiz 11
3 Weststeiermark umfassend die politischen Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg 8
4 Obersteiermark umfassend die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau, Murtal 13

§ 2

§ 2

Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen zum Landtag Steiermark zugrunde zu legen, die vom Inkrafttreten dieser Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.