Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg; Teilaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof
Vorwort/Präambel
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2026, V 251/2025-8, zugestellt am 27. März 2026, ausgesprochen, dass Pkt 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 18. Juli 2013, Z 05/04/57029/2010/007, samt dem zum Bestandteil erklärten Verordnungsplan als gesetzwidrig aufgehoben wird.