§ 1 — Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Ausschreibung einer Volksbefragung, LGBl Nr 75/2024, durch den VfGH
Rückverweise
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Dezember 2025, V 228/2025-10, zugestellt am 8. Jänner 2026, ausgesprochen, dass die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. September 2024 über die Ausschreibung einer Volksbefragung, LGBl Nr 75/2024, gesetzwidrig war.
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