§ 3 § 3 — Höhe der Richtsätze der Sozialunterstützung und von prozentuellen Beträgen davon im Jahr 2026
Rückverweise
Der Freibetrag für Hilfesuchende, die ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, beträgt im Jahr 2026:
| 1. bei einer Beschäftigung bis zu 20 Wochenstunden | € 110,69; |
| 2. bei einer Beschäftigung über 20 Wochenstunden | € 221,38. |
§ 207n BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207n Unterabschnitt 5a
…der Schulcluster. (2) Im Zuge der Errichtung eines Schulclusters ist festzulegen: 1. welche Schulen zu einem Schulcluster zusammengefasst werden, 2. welche Bezeichnung der Schulcluster trägt, 3. an welcher Schule die Schulcluster-Leitung eingerichtet wird und 4. zu welchem Zeitpunkt die Errichtung des Schulclusters wirksam wird. (3) Die Bildungsdirektion hat dem Schulcluster…
Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012
§ 5 § 5
…verlässlich ist. (2) Als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Sinne des Abs. 1 lit. a gelten die unter § 3 festgesetzten Voraussetzungen für die berufliche Verwenderin oder den beruflichen Verwender. (3) Als verlässlich nach Abs. 1 lit. b gilt eine Person nicht, sofern…