Rückverweise
Der monatliche Richtsatz für die Hilfe für den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf beträgt im Jahr 2026:
| 1. für Alleinstehende oder Alleinerziehende | € 1.229,89; |
| 2. für in Haushaltsgemeinschaft lebende volljährige Personen | |
| a) pro leistungsberechtigter Person | € 860,92; |
| b) ab der dritten leistungsberechtigten Person | € 553,45; |
| 3. für in Haushaltsgemeinschaft lebende unterhaltsberechtigte minderjährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht | € 307,47. |
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