LandesrechtSalzburgKundmachungenProzentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe – 2025

Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe – 2025

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date

§ 1

Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe für das Jahr 2025 beträgt 8,57 %.