LandesrechtSalzburgKundmachungenRichtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2025

Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2025

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date

§ 1 § 1

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2025:

1. für die Unterhaltskosten 662 €
2. für den Erziehungsaufwand für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 178 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 298 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr 333 €

Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.

§ 2 § 2

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2025 ................................. 764,39 €.