Vorwort
§ 1 § 1
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2025:
1. | für die Unterhaltskosten | 662 € | |
2. | für den Erziehungsaufwand | für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 178 € |
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 298 € | ||
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr | 333 € | ||
Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.
§ 2 § 2
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2025 ................................. 764,39 €.