Vorwort
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2025:
| 1. | für die Unterhaltskosten | 662 € | |
| 2. | für den Erziehungsaufwand | für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 178 € |
| für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 298 € | ||
| für Kinder ab dem 11. Lebensjahr | 333 € | ||
Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2025 ................................. 764,39 €.