Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
Vorwort
§ 1
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, kundgemacht unter LGBl. Nr 67/2024, ist gemäß ihrem Art 15 Abs 1, zweiter Satz, in Kraft getreten:
1. zwischen dem Bund und dem Land Kärnten mit 1. August 2024 und
2. zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich mit 1. Oktober 2024.