Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. September 2022, V 188/2022-7, Punkt 1.3.5. des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Oberndorf „Salzburger Straße – Bahnhofstraße“, beschlossen vom Gemeinderat am 28. Mai 2020‚ kundgemacht an der Amtstafel vom 29. Mai bis 18. Juni 2020, soweit er sich auf das Grundstück Nr. 812/6, KG Oberndorf, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.
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