Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. September 2022, G 291/2020-18, V 484/2020-18, die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Dezember 2018 über die Deklarierung der künftigen Verwendung einer Wohnung als Zweitwohnung (Zweitwohnung-Deklarierungsverordnung), LGBl Nr 112/2018, als gesetzwidrig aufgehoben.
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