Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung St. Georgen bei Salzburg vom 30. April 1996 betreffend ein Halte- und Parkverbot auf der Gemeindestraße durch den Verfassungsgerichtshof
Vorwort
§ 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 2022, V 25/2022-7, die Verordnung der Gemeindevertretung St. Georgen bei Salzburg vom 30. April 1996 betreffend ein einseitiges Halte- und Parkverbot auf der Gemeindestraße, Zufahrt Vollern, auf der Waldseite im Bereich des rechtsseitig verbauten Gebietes, als gesetzwidrig aufgehoben.