Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 2021, V 6/2021, zugestellt am 15. Juli 2021, ausgesprochen, dass die 1. Abänderung sowie Anpassung an das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich „Schinking“, beschlossen vom Bau- und Raumordnungsausschuss der Stadtgemeinde Saalfelden am 17. Juni 2015 (laut Kundmachung aber beschlossen von der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden am 29. Juni 2015) und kundgemacht durch öffentlichen Anschlag von 7. bis 21. Juli 2015, gesetzwidrig war.
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