Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Februar 2017, V 73/2016-11, zugestellt am 10. April 2017, die Verordnung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen vom 2. Juni 2014, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 4. bis 18. Juni 2014, soweit sie sich auf das Grundstück Nr 69/3 bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.
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