Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Juni 2014, V 39/2014-8, zugestellt am 10. Juli 2014, Punkt „25.) 2/851/850 Kanalanschlussgebühren:“ der Verordnung „Steuern, Abgaben und Gebühren ab 01. Jänner 2010", Beschluss der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen vom 15. Dezember 2009, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 16. Dezember 2009 bis 2. Jänner 2010, als gesetzwidrig aufgehoben.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise