Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof
§ 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. Juni 2012, G 155/10-9, zugestellt am 11. Juli 2012, den § 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes, LGBl Nr 57/2009, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.