Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2012, V 124,125/11-5, zugestellt am 5. April 2012, die Beförderungsrichtlinien für Salzburger Landesvertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I, gültig ab 1. September 2002, und die Beförderungsrichtlinien für Salzburger Landesvertragsbedienstete des Entlohnungsschemas II, gültig ab 1. September 2002, als gesetzwidrig aufgehoben.
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