Vereinbarung Hubschrauber-Rettungsdienst Kündigung durch den Bund
Vorwort
§ 1
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, hat die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Salzburg über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst, kundgemacht unter LGBl Nr 32/1987, gekündigt. Die Kündigung ist beim Land Salzburg am 16. August 2011 eingelangt; sie wird nach Art III der Vereinbarung mit Ablauf des 16. Februar 2012 wirksam.